Fachwissen aus meinen Publikationen - Zeit sparen durch direkten Kontakt

Beschleunigung von Bewilligungsverfahren

 

 

Die langen Baubewilligungsverfahren sind seit je ein diskutiertes Thema, zur Beschleunigung der Energiewende wurden sie nun auch vom Gesetzgeber mit strengen Rahmenbedingungen versehen.

Ausgehend von einem Gutachten der ZHAW (mit Prof. Dr. Andreas Abegg) habe ich die kVerbesserungen vorgeschlagen. Die Grundsätze dazu können auch für die bundesrechtlichen Bewilligungsverfahren beigezogen werden. 

Siehe 

 

Fernwärme und Durchleitungsrechte

Im Zürcher Recht ist die Fernwärme im Energiegesetz und im Planungs- und Baugesetz geregelt. Gutachterlich musste geprüft werden, ob diese gesetzlichen Grundlagen auch eine Duldungspflicht für Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer für Durchleitungen enthält. Wichtig ist diese Frage vor allem dann, wenn der Belastete selber keinen Fernwärmeanschluss will.

 

dazu mein Gutachten für die Stadt Zürich zum Verhältnis des kantonalen Energierechts zum Planungsrecht (§ 295 und 222 PBG-ZH)

Rechtsfragen zum Untergrund

 

Nutzung des Untergrunds wartet (nicht) auf die Gesetzgebung

Der Untergrund als Raum für Infrastrukturanlagen, aber auch als Abbaugebiet für Salz, Kies, Wärme usw., gewinnt zunehmend an Bedeutung. Wie ist die Gesetzgebung auf diese technische Entwicklung vorbereitet?

Vortrag anlässlich der Geosummit vom 9. Juni 2016, in Bern

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Les enjeux juridiques du sol, protection juridique du sol 

Journée «Gouvernance du sous-sol» de l'Université de Genève, Département de géographie et environnement - Institut de la gouvernance de l'envirennement et du développement térritorial (23.09.2015): Conférence sur le thème: "Les enjeur juridiques du sol, protection juridique du sol"

 

Nutzung des Untergrunds: Umfang des Grundeigentums - ein Diskussionsbeitrag

Die Interessen an der Nutzung des Untergrunds können verschieden sein. Der Grundeigentümer will eine Erdsonde erstellen, die Bahnunternehmung sieht an dieser Stelle jedoch einen Tunnel vor. Wer hat im Konfliktfall Vorrang? Die Antwort hängt davon ab, wie weit das Grundeigentum in die Tiefe (oder Höhe) reicht und ab wann die Nutzung einer kantonalen Regelung untersteht.

Aufsatz in >> Umweltrecht in der Praxis 5/2014, S. 522 ff.

BAUEN UND PLANEN

Verkleinerung übergrosser Bauzonen: Grundsätze und Verfahren

 

Präsentation anlässlich der Weiterbildungsveranstaltung der Stiftung Schweizer Notariat (2017) zum Thema Verdichtung des bebauten Umfelds und ihr Einfluss auf den rechtlichen Verkehr.

 

Schriftliche Fassung 

Keine Baubewilligung auf der Grundlage eines Richtplans

 

Rechtsgutachten zur Frage, ob auf der Grundlage eines Quartiergestaltungsplans eine Baubewilligung erteilt werden könne.

Rechtsgutachten >> HIER

BAUBESCHRÄNKUNGEN UND GRUNDBUCH

 

Wie entstehen Baubeschränkungen? Wie werden sie im Grundbuch eingetragen? Wie können sie gelöscht werden, um Verdichtungen zu ermöglichen?

Antworten in: BAURECHT/DROIT DE LA CONSTRUCTION 4/2016 S. 197 - 207

 

 

Planen in der Landwirtschaftszone

 

Die Raumplanung unterscheidet zwischen der Bauzone, der Landwirtschaftszone und der Schutzzone (Art. 14 Abs. 2 RPG)

Für die Landwirtschaftszone bestehen zur Frage der Planung nur wenige Rechtsgrundlagen oder höchstrichterliche Entscheide. Planen in der Landwirtschaftszone (Blätter für Agrarrecht, 2015, Heft 2/3, S. 63 - 94) klärt die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Nutzungsunterscheidung in dieser Zone. Der Aufsatz bringt vor allem auch Klarheit über die immer wieder umstrittene Frage, welche Produktionsformen und Bauten in der Landwirtschaftszone zulässig sind und wo allenfalls die sogenannte Intensivproduktionen (Geflügelmasthallen, Tomatenhallen) angesiedelt werden muss. 

Der Aufsatz kommt zum Schluss, dass dem Bundesgesetzgeber eine umfassende Regelungshoheit ausserhalb der Bauzone zusteht und dass das RPG den Verantwortlichen schon seit 1989 einen Planungsauftrag (auch) für die Nutzung in der Landwirtschaftszone erteilt und dazu Rahmenbedingungen gesetzt hat.

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Planungsrecht und die Grundsätze des Umweltrechts

Skript für das Modul Bau-, Planungs- und Umweltrecht im Rahmen des „Master of Science in Engineering (MSE)“, der Fachhochulen der Schweiz, letzte Fassung 2015

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Digitale Daten im Recht

 

Auch in der Raumentwicklung kommt der Digitalisierung vermehrt Bedeutung zu. Im Rahmen des "forum raumentwicklung" 02.2017 finden sich meine Überlegungen "Digitalisierte Bau- und Verkehrsdaten im Recht" 

deutsche Version: >> digitalen Daten und Recht

Französische Version: >> numérisation

Möglichkeiten zur Absicherung der raumplanerischen Instrumente im Grundbuch

 

Vortrag an der Tagung der Vereinigung für Landesplanung (VLP) "Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus mit den Instrumenten der Raumplanung" vom 7. April 2011 in Zug

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Die bauliche Nutzung im Nichtbaugebiet - Ein Beitrag zur Schnittstelle zwischen Raumplanungsrecht und Bäuerlichem Bodenrecht

Baurecht / Droit de la Construction 1999, S. 35 ff.

Der Aufsatz beleuchtet das Verhältnis zwischen dem bäuerlichen Bodenrecht und dem Raumplanungsrecht. Es werden vor allem der Grundsatz und die Einzelfälle diskutiert, die sich aus den unterschiedlichen Zielsetzungen bei der landwirtschaftlichen und baulichen Nutzung (vor allem) des Nichtbaugebiets ergeben.

Von der Landwirtschaftszone zur Gewerbezone? Rechtliche Fragen der Freigabe des Nichtbaugebietes für Gewerbe- und Wohnzwecke

Raumplanung contra Zersiedelung, Beiträge zum Revisionsentwurf von RPG 16 und 24, Dossier Bodenblatt 2, Langenbruck 1994, S. 34 ff.

Der Aufsatz befasst sich bereits im Jahr 1994 mit neuen Baumöglichkeiten in der Landwirtschaftszone. Er beurteilt den Wechsel vom landwirtschaftlichen Produktionsmodell zum Produktemodell (Bodenabhängigkeit soll für die Frage der Zonenkonformität in der Landwirtschaftszone nicht mehr vorrangig sein) kritisch und sieht in den zusätzlichen Möglichkeiten, gewerbliche Bauten zur Ergänzung des landwirtschaftlichen Einkommens zu in der Landwirtschaftszone zu bewilligen, die Gleichbehandlung der Gewerbegenossen verletzt.

Die Bodenabhängigkeit der Tierhaltung nach Landwirtschafts- und Raumplanungsrecht

Blätter für Agrarrecht 1991 S. 41 ff.

DATENSCHUTZ UND TECHNIK

Datenschutz bei Geodaten

Datenschutzrecht. Beraten in Privatwirtschaft und öffentlicher Verwaltung. Handbücher für die Anwaltspraxis, Basel 2015, S. 509 ff.

Geodaten sind Sachdaten. In Kombination mit anderen Informationen können sie aber Rückschlüsse auf konkrete Personen zulassen und werden damit datenschutzrelevant. Der ausführliche Aufsatz geht der Frage nach, wann und unter welchen Bedingungen das Erfassen und Bearbeiten solcher Daten zulässig ist.

zu beziehen bei: Helbing und Lichtenhahnverlag, Elisabethenstrasse 8,  CH-4051 Basel oder >> Online-Bestellung

 

Direkt zum Aufsatz

 

GEOINFORMATIONSRECHT

3-D Geo: Recht und Ethik

Im Rahmen des CAS 3D-Geo befasst sich die Unterlage mit den vielfältigen Fragen der dreidimensionalen Darstellung von Geoinformationen. Der Kursbeitrag ergänzt die eher technischen und in die Zukunft gerichteten Informationen von Helena Aström, pat.Ing. Geom. (Swisstopo).

 

Die Unterlage steht hier zur Verfügung.

Digitale Kataster über raumwirksame Tätigkeiten

Vorlesungsskript für das Kataster- und Geoinformationsrecht, an der ETH Zürich (Herbstvorlesung)

Es werden von den wichtigsten Katastern mit räumlichen Aussagen übersichtlich die Organisation (Erstellen und Verwalten), Inhalte und Rechtswirkungen in ihren ergänzenden Funktionen dargestellt und miteinander verglichen. Zur Sprache kommen: Grundbuch, Vermessungswerk, Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (mit den Nutzungszonen der Raumplanung), Leitungskataster, Wohnungsinventar des Zweitwohnungsgesetzes, Kataster zur Umsetzung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (Bundesinventare nach Art. 5 NHG, Moorschutzgebiete), Kataster des Umweltschutzgesetzes (Altlastenkataster, Risikokataster) sowie landwirtschaftlicher Produktionskataster. 

>> Inhaltsverzeichnis zum Herunterladen

GIS aus rechtlicher Sicht

Vorlesungspräsentation beim CAS Rauminformationssysteme an der ETH Zürich (Fassung November 2016).

Rechtsfrage im Zusammenhang mit dem Erstellen und Betreiben eines Rauminformationssystems, namentlich auch der Datenverwaltung, Datensicherheit und des Datenschutzes. Konkrete Aussagen zur Anwendung des Geoinformationsgesetzes, zur Publikation der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen im Grundbuch und/oder im ÖREB-Kataster. Insbesondere unkonventionelle Überlegungen zur Bedeutung des Datenschutzes fragen bei Geodaten und bei Geobasisdate.

Vorlesungspräsentation CAS RIS an der ETH Zürich (19.11.2016)  >> herunterladen

Grundzüge des Geoinformationsrechts

 

Aktuelle juristische Praxis 2/2010, S. 143 ff.

Überblick und Grundzüge der Geoinformationsgesetzgebung. Der Aufsatz betont die Bedeutung des Gesetzes als Recht der Grundlagenbewirtschaftung für das raumwirksame Recht.

Geo-Informationsrecht

Rechtlicher Rahmen für geographische Informationssysteme, Hochschulverlag der ETHZ, Zürich 2005.

Geodaten sind als Grundlage für Entscheidungen von Privatpersonen oder Behörden unabdingbar. Trotz einer umfassenden Gesetzgebung im 2008, sind die anwendbaren Regeln über eine Vielzahl weiterer Rechtserlasse verteilt. Das Buch geht im Detail auf diese vielfältigen Bereiche ein, stellt aber gleichzeitig den Bezug zum Geoinformationsrecht her, das im Zeitpunkt der Publikation in den wichtigsten Punkten bereits bekannt war.

Zu beziehen bei: vdf Hochschulverlag AG, ETH Zentrum, CH-8092 Zürich oder >> Online-Bestellung

Publikation von Eigentumsbeschränkungen - neue Regeln

Baurecht / Droit de la construction 4/2010, S. 169 ff.

Der Aufsatz zeigt die Notwendigkeit und die Art der Publikation von öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Es kommen die beiden Publikationsgefässe Grundbuch (Anmerkungen) und ÖREB-Kataster zur Sprache. Ihr Funktionieren und vor allem ihre Wirkung auf die Rechtsgültigkeit der jeweiligen Eintragung stehen im Zentrum.

VERMESSUNGSRECHT

Schweizerisches Vermessungsrecht

Unter besonderer Berücksichtigung des Geoinformationsrechts und des Grundbuchrechts, 3. Vollständig überarbeitete Auflage, Veröffentlichung des Instituts für schweizerisches und internationales Baurecht, Zürich 2014.

Es wird das System der amtlichen Vermessung und seine Funktion als Teil des Immobiliarsachenrechts und des Geoinformationsrechts dargestellt. Die gesetzlichen Vorschriften der amtlichen Vermessung und die neuen Regeln zur Sicherung dinglicher Rechte an Grundstücken werden erläutert. Zudem erörtert es die technikgeprägten Rechtsvorschriften beim Beschaffen und Erfassen der geografischen Grundlagen in digitaler Form. Auch die Anforderungen an das Verändern und Bewirtschaften digitaler Geodaten, der Umgang mit Fehlern und Fragen zum Einfluss der Technik auf den Zugang und den Schutz der Geodaten werden erörtert.

Zu beziehen bei: Schulthess Juristische Medien AG, Zwingliplatz 2, Postfach, CH-8022 Zürich oder >> Online-Bestellung

Darstellung von Grenzen zur Sicherung dinglicher Rechte

 

Schweizerische Zeitschrift für Beurkundungs- und Grundbuchrecht, 2013, S. 238 ff.

Der Aufsatz setzt sich mit Abgrenzungen von Sachen und Objekten auseinander. Er zeigt, wie diese Grenzen festgestellt, erfasst und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zur Sprache kommen die Hoheitsgrenzen (Bund, Kanton, Gemeinden), die Grenzen des privaten Eigentums (Grundstücke, Dienstbarkeitsabgrenzungen) und die Abgrenzung verschiedener Nutzungen, die sich aus öffentlichem Recht ergeben.

 

Die Aufgaben des Geometers - hoheitlich oder nicht?

 

1. Der Beitrag der Geometer zur Sicherung des Grundeigentums, in Festschrift zum 75-jährigen Bestehen des Verbandes der Schweizerichen Grundbuchführung, Weblaw Bern 2023

>> Publikation im September 2023

2. Referat HOHEITLICH anlässlich der Delegiertenversammlung der Ingenieur-Geometer Schweiz (IGS) am 5. November 2015 in Bern 

>> Präsentation und  >> schriftliche Fassung des Referats

 3.. Verantwortlichkeit des Nachführungsgeometers: Kann das kantonale Recht vorsehen, dass die Nachführung der amtlichen Vermessung im privatrechtlichen Verhältnis erfolgt und die Haftung sich deshalb nach dem OR richtet?

>> Aufsatz 

 4. Kontrolle der Geometerdokumente: In der Praxis stellt sich immer wieder die Fragen, ob der Grundbuchverwalter die Mutationsdokumente oder andere Geometerpläne beim Eintrag eines Rechts ins Grudbuch überprüfen müsse. Meine Antwort: Der Geometer ist bei der Nachführung der amtlichen Vermessung hoheitlich tätig. Seine Dokumente sind nicht zu überprüfen

>> Antworten im cadastre suisse 

 

 

 

SACHEN- UND IMMOBILIENRECHT

LEITUNGEN ZWISCHEN PRIVATEM UND ÖFFENTLICHEM SACHENRECHT

Wem gehören die Hochspannungs- oder die Kanalisationsleitungen und nach welchen Regeln können sie fremde Grundstücke queren? Fragen des anwendbaren bzw. koordinierten Rechts stellen sich, nachdem das öffentliche Recht für Leitungen im Gesamtinteresse Eingentumslösungen bestimmt, die mit der privatrechtlichen Grundordnung in Konkurrenz stehen.

Aufsatz in: Schweizerische Zeitschrift für Beurkundungs- und Grundbuchrecht (ZBGR), 2016, S. 221 - 251

 

Aufsatz herunterladen hier

SACHENRECHT

Eine Übersicht über alle Fragen des Sachenrechts, wie Besitzung und Eigentum an beweglichen und unbweglichen Sachen. Das Vorlesungsskript richtet sich an Studierende der Ingenieurbranche, namentlich an Geomatik-Ingenieure und vor allem auch an Nichtjuristen. >>

Skript 2015 herunterladen

Les enjeux juridiques du sol, protection juridique du sol

Journée «Gouvernance du sous-sol» de l'Université de Genève, Département de géographie et environnement - Institut de la gouvernance de l'envirennement et du développement térritorial (23.09.2015): Conférence sur le thème: "Les enjeur juridiques du sol, protection juridique du sol"

Nutzung des Untergrunds: Umfang des Grundeigentums - ein Diskussionsbeitrag

Umweltrecht in der Praxis 5/2014, S. 522 ff.

Die Interessen an der Nutzung des Untergrunds können verschieden sein. Der Grundeigentümer will eine Erdsonde erstellen, die Bahnunternehmung sieht an dieser Stelle jedoch einen Tunnel vor. Wer hat im Konfliktfall Vorrang? Die Frage hängt davon ab, wie weit das Grundeigentum in die Tiefe (oder Höhe) reicht und ab wann die Nutzung einer kantonalen Regelung untersteht.

Rechtliche Chancen der dreidimensionalen Eigentumsdarstellung

Swisstopo, amtliche Vermessung 1012 - 2012, Bern 2011, S. 134 ff.

Es werden Ideen für einen rechtlichen Rahmen der dreidimensionalen Darstellung erörtert. Falls die gesamte vorhandene technischen Möglichkeiten für die Eigentumsabgrenzung genutzt und das Eigentum generell dreidimensional dargestellt werden soll, ist das Sachenrecht im Schweizerischen Zivilgesetzbuch grundlegend zu überdenken.

Publikation von Eigentumsbeschränkungen - neue Regeln

Baurecht / Droit de la construction 4/2010, S. 169 ff.

Der Aufsatz zeigt die Notwendigkeit und die Art der Publikation von öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Es kommen die beiden Publikationsgefässe Grundbuch (Anmerkungen) und ÖREB-Kataster zur Sprache. Ihr Funktionieren und vor allem ihre Wirkung auf die Rechtsgültigkeit der jeweiligen Eintragung stehen im Zentrum.

AGRARRECHT

Forschungsstandorte

 

Die landwirtschaftliche Forschung in der Schweiz ist vielschichtig. Unterschiedliche "Forschungsinstitute" (ETH, Agroscope, Genossenschaften) betreiben Forschung an verschiedenen Standorten. Das ruft nach Koordination, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, aber auch, um die richtigen Standorte für die einzelnen Forschungsthemen zu finden. 

 

Die raumplanerischen Konzepte und Sachpläne vereinfachen die Koordination, siehe dazu:

> Gastkommentar in der NZZ

Standorte der landwirtschaftlichen Forschung im Planungsverfahren festlegen: Blätter für Agrarrecht 2019 S. 3 - 36)

Planen in der Landwirtschaftszone

 

Müssen Landwirtschaftszonen unterteilt werden, um die herkömmlichen Bauernbetriebe von den "industriellen" Produktionsformen (Masthallen, Folientunnel) zu trennen? Hat es in der Landwirtschaftszone rechtlich gesehen reservierte Plätze für den ökologischen Ausgleich? Wie harmonieren das Raumplanungsrecht und das Landwirtschaftsrecht? 

Mein Aufsatz: Planen in der Landwirtschaftszone, in: Blättern für Agrarrecht, 2015, Heft 2/3 S. 61 ff.

Bäuerliches Bodenrecht und Raumplanung

 

Der Anwendungsbereich des BGBB orientiert sich am RPG und gilt ausserhalb der Bauzone. Diskussionen über die Landwirtschaft im geänderten Wirtschaftsumfeld führten in den neunziger Jahren zu Unsicherheit. Während das BGBB zu dem Formen der Produktion nichts einschränkt, ergibt sich aus dem Raumplanungsrecht eine differenzierte Lösung: Die Nichtbauzone ist in erster Linie für die Bodenbewirtschaftung gedacht - und nur Ausnahmsweise sind dort  industrielle Produktionsformen (in der Regel als Ergänzung) aufgrund eines Planungsverfahrens zulässig.

Rechtsgutachten zu Handen der Vereinigung für Landesplanung beleuchtet dieses Zusammenspiel: Blätter für Agrarrecht, 1995, H. 3, S. 117 ff. 

Siehe neuerdings: Planen in der Landwirtschaftszone, Blätter für Agrarrecht 2015, Heft 2/3, S. 61 ff.

Die Lenkung der Fleisch- und Eierproduktion

 

Publikation zu produktionslenkenden Bestimmungen des Landwirtschaftsgesetzes, dargesetellt anhand der Rechtsprechung zu den Art. 19a bis 19f LwG, Reihe Verwaltungsrecht 10, Grüsch 1989

Bewilligungspflicht für Stallbauten, Höchstbestände der gehaltenen Tiere, Abbau- und Stillegungsbeiträge

 

Abgrenzung Berg - Tal

 

Festlegung und Änderung der Gebiete mit erschwerten Produktions- und Lebensbedingungen. Meine ersten Überlegungen zu Grenzziehungen - das Thema meines Berufslebens

Blätter für Agrarrecht 1984, S. 33 ff.

Gleichbehandlung der Landwirte

 

Die Gleichbehandlung der Landwirte durch die Sonderberücksichtigung der ersdchwerten Produktions- und Lebensbedingungen (Art. 2 des Landwirtschaftsgesetzes im Lichte von Art. 4 der Schweizerischen Bundesverfassung)

Dissertation publiziert in: Arbeiten aus dem juristischen Seminar der Universität Freiburg/Schweiz, Freiburg 1983